In regelmäßigen Abständen erinnert die Plakette auf dem Kennzeichen, der Fahrzeugschein oder der Bericht der letzten Hauptuntersuchung den deutschen Fahrzeughalter daran, dass eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Der Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.
Die fachkundigen Prüfingenieure der KÜS überprüfen den Zustand Ihres Fahrzeugs und sorgen dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.
Eine regelmäßige technische Kontrolle wirkt sich zudem positiv auf die Lebensdauer des Fahrzeugs aus, da Mängel frühzeitig erkannt und Folgeschäden vermieden werden.
Was wird alles geprüft?
Bei der HU prüft der Prüfingenieur der KÜS insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug, darunter:
• Bremsanlage
• Lenkanlage
• Räder/Reifen
• Sichtverhältnisse
• Umweltbelastung
• Identifizierung
• Achsen und Aufhängung
• Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
• Lichttechnische Einrichtung